Ärztliches Gutachten zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit
Die Führerscheinuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, die dazu dient, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Die Führerscheinuntersuchung ist gemäß §8 FSG für alle Führerscheinbewerber verpflichtend. Das ärztliches Gutachten zur Erhebung der Fahrtauglichkeit kann nur durch einen hierzu vom Landeshauptmann ermächtigten sachverständigen Arzt durchgeführt werden.
Wer benötigt diese Untersuchung?
- Erstuntersuchung im Rahmen der Führerschein Ausbildung
- Wiederholungsuntersuchungen für Verlängerungen des Führerscheins
- Untersuchung für das Umschreiben ausländischer Fahrlizenzen
Leistungsumfang
- Durchführung der ärztlichen Untersuchung
- Sehtest
- Ärztliches Gutachten
Was benötigen Sie für die Untersuchung?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bei Brillenträgern: Brille, Bescheinigung der Brillenstärke (Optiker)
- Bei Kontaktlinsenträgern: Nehmen Sie bitte Behälter und Flüssigkeit zum Herausnehmen mit, da die Sehschärfe auch ohne Kontaktlinsen geprüft wird
Kosten
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Gruppe 1 €35,00.-
Führerschein A, B, B+E, F
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Gruppe 2 €50,00.-
Führerschein C, D, C+E, D+E sowie die Unterklassen C1 und C1+E
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Auffrischung C, D €30,00.-
Führerscheinverlängerung Gruppen C und D alle 5 Jahre bzw. alle 2 Jahre ab dem 60. Lebensjahr